Münchner KVR will städtische Sheriffs auf Streife schicken

Münchner KVR will städtische Sheriffs auf Streife schicken

Der Münchner Kreisverwaltungsreferent (KVR) Blume-Beyerle möchte neben den Beamten der Polizei künftig auch Mitarbeiterinnen eines kommunalen Sicherheitsdienstes auf Streife durch die bayerische Landeshauptstadt schicken. Die 30 bis 40 zusätzlichen Kräfte sollen Ordnungsstörungen unerlaubtes Urinieren in der Öffentlichkeit, Herumpöbeln, Lärmbelästigungen, Verschmutzungen und aggressives Betteln unterbinden.

Mehr Sicherheit und Ordnung durch kommunale Streife

KVR Wilfried Blume-Beyerle kann sein Konzept gut begründen. An sozialen Brennpunkten und im Münchner Nachtleben gibt es diverse Ordnungsstörungen, die teilweise rund um die Kneipen der Szeneviertel zu beobachten sind. Deren Wirten will der KVR ebenfalls verstärkt auf die Finger schauen, hierfür soll die Bezirksinspektion Mitte verstärkt werden. Die Sicherheitslücke entsteht laut Blume-Beyerle durch die begrenzten Ressourcen der Polizei, die sich daher auf die schwereren Fälle konzentrieren müsse. Harmlosere Vergehen im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten bleiben hingegen oft ungeahndet, vielfach erledigen sie sich vor Eintreffen eines Polizisten. Die Bewohner empfinden das als Sicherheitslücke. Einen beträchtlichen Mangel der behördlichen Aufsicht macht der Kreisverwaltungsreferenz in der Müller- und der Sonnenstraße, am Gärtnerplatz sowie im Glockenbach- und Dreimühlenviertel aus. Die Beschlussvorlage von Blume-Beyerle kam auf Antrag der CSU-Fraktion in der Stadtverwaltung zustande. Eigentlich müssten die städtischen Bezirksinspektoren den Kneipenlärm, die Freischankflächen, Öffnungszeiten und die Einhaltung der öffentlichen Ordnung überwachen, doch diese sind nur selten nachts unterwegs. Zusätzliche Inspektoren werden nun in den Innenstadt-Quartieren die Ordnung herstellen.

Welche Vorteile bringen kommunale Kontrolleure?

Kommunale Sicherheitsleute haben erhöhte Befugnisse gegenüber den Mitarbeitern eines privaten Sicherheitsdienstes. Wie jener verfügen sie zunächst über das Festnahmerecht nach § 127 Absatz 1 StPO, das auch jeder Privatperson erlaubt, einen möglichen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Darüber hinaus können Angestellte der Stadt Platzverweise aussprechen, Ordnungsgelder verhängen und Personen durchsuchen – alles Befugnisse, welche private Wachdienste nicht haben. An sozialen Brennpunkten ist das notwendig, von denen es in München wie überall natürlich einige gibt. Der Hauptbahnhof und das Areal ringsherum gehören dazu, wo sich die Situation seit einigen Jahren massiv verschlechtert habe, so der KVR Blume-Beyerle. Ausdauernde Biertrinker diskutierten dort in Gruppen lautstark untereinander, zu handfest Prügeleien kommt es ebenfalls. Gehweg sind mit Zigarettenkippen, leeren Bierflaschen und Kronkorken übersät. Zudem steigt hier der Drogenhandel und -konsum. Im Nachtleben am Gärtnerplatz gibt es ähnliche Probleme. Dabei sind die Wochentage längst nicht mehr ausgenommen, Anwohner fühlen sich belästigt, Touristen meiden die betreffenden Viertel. Der Ordnungsdienst müsse nun als Korrektiv an Brennpunkten wieder auf die Einhaltung der öffentlichen Ordnung achten. Ein flächendeckender Einsatz ist nicht vorgesehen: Hierzu wären bis zu 300 zusätzliche Stellen nötig.

0 Antworten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Wollen Sie an der Diskussion teilnehmen?
Feel free to contribute!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.