Demo ja oder nein?

Die 16-jährige Greta hat den Umweltschutz weltweit in den Fokus gestellt. Freitags-Demonstrationen sind keine Seltenheit, wobei es auch Demos gibt, die weltweit am selben Tag stattfinden. Auch Arbeitnehmer sind umweltbewusst und wollen natürlich bei diesen Demos dabei sein; meist lässt das jedoch der Arbeitsalltag nicht zu. Wer sich unentschuldigt vom Arbeitsplatz entfernt und an einer Demo teilnimmt muss demzufolge mit Konsequenzen rechnen.

Sicher, wer Urlaub oder Überstundenabbau für die Teilnahme an der Demonstration nutzt, der hat mit keinen Folgen zu rechnen. Unentschuldigt den Arbeitsplatz verlassen oder erst gar nicht erscheinen ist die schlechteste Variante, denn der Arbeitnehmer verletzt damit seine Arbeitspflichten und verstößt gegen seinen Arbeitsvertrag. Wer sich krank meldet und bei der Demo gesehen wird hat in der Regel vom Arbeitgeber eine Abmahnung zu erwarten.

Arbeitgeber haben die Möglichkeit gegen den Arbeitnehmer eine Abmahnung oder Ermahnung auszusprechen; hat der Arbeitnehmer beides bereits in seiner Personalakte kann der Arbeitgeber auch die Kündigung aussprechen. Ignoriert der Arbeitnehmer den Willen seines Chefs ganz bewusst und bleiben deshalb wichtige Arbeiten liegen ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers gerechtfertigt. Das Ignorieren vom Willen des Arbeitsgebers stellt eine offensichtliche Verweigerung der Pflichten aus dem Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers dar. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber auch eine fristlose Kündigung aussprechen.

Ob eine Kündigung, fristgerecht oder fristlos gerechtfertigt ist weiß Rechtsanwalt Roland Sudmann. Er ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner der Kanzlei Philipp, Sudmann und Schendel in Mannheim. Fachanwalt Sudmann berät seine Mandanten und vertritt sie beim Arbeitgeber und vor dem zuständigen Arbeitsgericht.

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